Unsere Leistungen für Sie

Durch Allergieanamnese, Pricktestung und ggf. Blutuntersuchungen können wir Sie zu Allergien beraten und für Sie die passende Behandlung finden. Wir führen in der Praxis Hyposensibilisierungen durch.

Mit Endoskopen können wir Entzündungen, Funktionsstörungen wie z.B. Stimmbandlähmungen und Schleimhautveränderungen feststellen. Besonders wichtig sind die Endoskopien zur Diagnostik und Nachsorge bei Kehlkopfkrebs.

Bei akuten und chronischen Hörstörung führen wir Hörtestungen durch um die für Sie passende Behandlungsmöglichkeit zu finden.

Durch die Messung otoakustischer Emissionen können wir bereits im Säuglings- und Kleinkindalter Hörstörungen untersuchen (Neugeborenenhörscreening). Im Vorschulalter kann die Diagnostik des Hörvermögens in der Regel schon mit einem normalen Hörtest erfolgen. Bei auffälliger Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt führen wir die Hörtestkontrolle bei Kindern durch.

Zur Unterscheidung von störendem Schnarchen oder bedrohlichen Atemaussetzern setzten wir einen ambulanten Schlafscreener ein. Das Gerät bekommen Sie von uns für eine Nacht nach hause mit. Nach Auswertung in der Praxis kann dann entschieden werden, ob weitere Untersuchungen im Schlaflabor erforderlich sind.

Zur Abklärung von Gleichgewichtsstörungen setzen wir Lagerungsmanöver zur Diagnostik und Behandlung des Lagerungsschwindels (BPLS) ein. Zusätzlich kann das Gleichgewichtsorgan durch Reizung mit kalter und warmer Luft mit gleichzeitiger elektronischer Aufzeichnung von Augenbewegungen (Elektonystagmographie) weiter abgeklärt werden.

Mit Ultraschall (Sonographie) kontrollieren wir Lymphknoten und Speicheldrüsen am Hals. An den Nasennebenhöhlen können wir mit Ultraschall ohne den Einsatz von Röntgenstrahlung akute Entzündungen feststellen.

Wir führen Tauchtauglichkeitsuntersuchungen durch und stellen die erforderlichen Bescheinigungen aus.

Die notwendige Tauglichkeitsuntersuchung für gehörlose Führerscheinbewerber, sowie für Stimmberufe oder den Beruf des Logopäden kann durch uns erfolgen.

Bitte beachten Sie, das Tauglichkeitsuntersuchungen keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind.